Keine Warenannahme
während des Lockdowns
Während des Lockdowns sind Warenabgaben bzw. die Warenannahme bei unseren Gebrauchtwarenhäusern in Altdorf, Vilsbiburg und Rottenburg sowie bei Gute Dienste in Landshut aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nicht erlaubt.
Die Ablagerung von Gegenständen ist ebenso verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstöße gegen diese Maßgaben werden zur Anzeige gebracht.